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BFH Beschluss v. - IV B 70/88

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob eine Aufforderung des Finanzamts (FA) an ein Landwirtsehepaar, Bücher zu führen, nichtig ist, weil im Anschriftenfeld zwar die Ehefrau richtig, aber der Ehemann unzutreffend mit dem Zusatz "jun." bezeichnet und die vorgedruckten Anredeformen durch Streichungen nicht entsprechend gestaltet worden sind.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 613
BFH/NV 1989 S. 613 Nr. 10
AAAAB-29706

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