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BFH Urteil v. - IV R 212/85

Die Klägerin betrieb ein Bauträger- und Baubetreuungsunternehmen als Einzelunternehmen. Am 25. Oktober 1978 gründeten die Kläger und Revisionskläger (Kläger = Eheleute) eine GmbH, an der der Kläger zu 75 v. H. und die Klägerin zu 25 v. H. beteiligt ist. Am 6. November 1978 schlossen die GmbH und die Klägerin folgenden Vertrag ab:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 558
BFH/NV 1988 S. 558 Nr. 9
GAAAB-29769

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