Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Urteil v. - IV R 70/86

Die Klägerin war Kommanditistin einer KG. Sie schied aufgrund ihrer Kündigung zum 31. Dezember 1975 aus der KG aus. Ihr Anteil ging zu je « auf ihre beiden ebenfalls als Gesellschafter beteiligten Geschwister R und E über. Als Stamm hielten R und E danach wie zuvor zusammen mit der Klägerin insgesamt 1/3 der Anteile an der KG. Die beiden übrigen Stämme, die ebenso wie der Stamm der Klägerin aus den Abkömmlingen der Firmengründer bestanden, hielten ebenfalls insgesamt je 1/3 der Anteile der KG.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 31
BFH/NV 1990 S. 31 Nr. 1
TAAAB-29811

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank