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BFH Beschluss v. - IV R 75/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) hatte gegen die Aufforderung des Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) vom 6. April 1984, die Buchführung gemäß § 208 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 i. V. m. § 200 Abs. 1 bis 3 AO 1977 vorzulegen, Beschwerde erhoben. Das Beschwerdeverfahren blieb erfolglos. Das Finanzgericht (FG) wies die Klage als unbegründet zurück (veröffentlicht in EFG 1987, 9). Das Urteil wurde dem Prozeßbevollmächtigten des Klägers am 26. Juni 1986 zugestellt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 712
BFH/NV 1988 S. 712 Nr. 11
LAAAB-29818

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