Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH Beschluss v. - IV S 13/87

Mit Urteil vom 30. April 1987 wies das Finanzgericht (FG) die Klage des Antragstellers wegen Einkommensteuer und Umsatzsteuer 1980 bis 1983 als unbegründet ab, weil der Antragsteller in sämtlichen Fällen die Einspruchsfristen versäumt hatte. Die Voraussetzung für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hielt es nicht für gegeben.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 723
BFH/NV 1989 S. 723 Nr. 11
UAAAB-29841

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank