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BFH Urteil v. - IX R 252/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war in den Streitjahren 1976, 1977 und 1980 verheiratet und lebte nicht von seiner Ehefrau getrennt. Seine Ehe wurde im Jahre 1982 geschieden. Er bezog Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Außerdem hatte er laut gesonderter Feststellung zusammen mit seiner früheren Ehefrau Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus einem Zweifamilienhaus. Die diesbezügliche gesonderte Feststellung hat er mit der Begründung angefochten, er sei alleiniger wirtschaftlicher Eigentümer des Grundstücks.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 774
BFH/NV 1987 S. 774 Nr. -1
HAAAB-29935

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