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BFH Urteil v. - IX R 80/83

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Alleinerbe des verstorbenen Gutsbesitzers A (Erblasser). Dieser erzielte aus der Verpachtung des Gutes seit 1959 nur Verluste. Auch in den Einkommensteuererklärungen für die Streitjahre 1972 bis 1975 erklärte er bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung allein Werbungskostenüberschüsse.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 213
BFH/NV 1988 S. 213 Nr. 4
NAAAB-29959

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