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BFH Beschluss v. - V B 61/85

Klin. ist eine von . . . (künftig: Gesellschafter X) und . . . (künftig: Gesellschafter Y) mit Gesellschaftsvertrag vom 24. Oktober 1978 gegründete GbR, deren Unternehmensgegenstand nach dem Gesellschaftsvertrag der Handel mit . . . und die Montage war, die aber nach den Feststellungen des FG in den Streitjahren (1979 und 1980) ausschließlich unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung betrieb.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 576
BFH/NV 1988 S. 576 Nr. 9
NAAAB-30029

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