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BFH Beschluss v. - VIII R 169/85

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war neben der GmbH Gesellschafter der GbR. Durch Beschluß der Gesellschafterversammlung vom 9. Oktober 1974 wurde der Kläger aus der Gesellschaft ausgeschlossen. Das angerufene Schiedsgericht entschied - bestätigt durch Urteile des Landgerichts, Oberlandesgerichts und Bundesgerichtshofs -, daß er mit Wirkung vom 12. Oktober 1974 aus der GbR ausgeschieden sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 456
AAAAB-30217

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