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BFH Beschluss v. - VIII R 19/86

Die Klage richtete sich nach erfolglosem Beschwerdeverfahren gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags wegen verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung 1981. Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) setzte den Verspätungszuschlag gegen die zur Einkommensteuer zusammenveranlagten Kläger und Revisionskläger (Kläger) in einem zusammengefaßten Bescheid fest. Die Kläger vertreten die Auffassung, daß dies nicht zulässig sei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 164
BFH/NV 1988 S. 164 Nr. 3
ZAAAB-30226

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