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BFH Urteil v. - VIII R 218/85

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Alleinerbe seiner am 21. Januar 1981 verstorbenen Tante (Erblasserin). Deren Ehemann (Erblasser) verstarb ebenfalls am 21. Januar 1981, jedoch kurze Zeit vor ihr. Der Erblasser sollte von der Erblasserin und seinem Sohn aus erster Ehe beerbt werden; diese Erbschaft schlugen jedoch sowohl der Kläger als Erbe der Erblasserin als auch der Sohn aus erster Ehe aus.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 354
BFH/NV 1989 S. 354 Nr. 6
KAAAB-30231

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