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BFH Urteil v. - VIII R 339/83

Der Beigeladene zu 3, A, betrieb seit 1953 ein Fuhrunternehmen, später auch die Durchführung von Tiefbauarbeiten sowie den Handel mit Baumaterial und Kraftstoffen als Einzelunternehmen. Noch 1983 hatte er eine Erlaubnis für den allgemeinen Güternahverkehr.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 682
BFH/NV 1989 S. 682 Nr. 11
GAAAB-30254

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