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BFH Urteil v. - VII R 43/84

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war Geschäftsführer der KG, die aufgrund von Mineralöleinfuhren Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von . . . DM schuldet. Für diese Steuer nahm der Beklagte und Revisionskläger (das Hauptzollamt - HZA -) den Kläger als Haftenden in Anspruch. Der Einspruch hatte keinen Erfolg. Über die Klage ist noch nicht entschieden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 81
BFH/NV 1989 S. 81 Nr. 2
DAAAB-30388

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