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BFH Urteil v. - VII R 68/85

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) pfändete wegen einer Forderung auf Grunderwerbsteuer und Nebenleistungen in der Gesamthöhe von . . . DM gegen den Auflassungsgläubiger mit Verfügung vom 1. Dezember 1981 dessen Auflassungsanspruch gegen die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin). Die Pfändung wurde in das Grundbuch eingetragen. Gegen Zahlung von 50 000 DM an das FA erhielt die Klägerin am 19. Mai 1982 die Löschungsbewilligung für die eingetragene Pfändung.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 457
BFH/NV 1988 S. 457 Nr. 7
SAAAB-30412

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