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BFH Beschluss v. - VI R 170/87

Die Klage der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte keinen Erfolg. Auf ihre Beschwerde hin ließ das Finanzgericht (FG) durch am 31. August 1987 dem Prozeßbevollmächtigten der Klägerin zugestellten Beschluß die Revision zu.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 116
BFH/NV 1989 S. 116 Nr. 2
DAAAB-30482

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