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BFH Urteil v. - VI R 184/85

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) beziehen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sind seit dem . . . April 1980 verheiratet. Im Jahre 1979 hatte die Klägerin eine Anstellung in B bekommen und war zu ihrem Bruder gezogen, der dort mit seiner Ehefrau eine etwa 100 qm große Wohnung bewohnte. Der Kläger übte seinen Beruf weiterhin in H. aus und behielt auch seine dortige Wohnung bei.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 220
BFH/NV 1989 S. 220 Nr. 4
RAAAB-30486

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