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BFH Urteil v. - VI R 204/84

Streitig ist, ob gegen die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) zum Streitjahr 1979 nach Bestandskraft eines gemeinsamen Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheides ein Einkommensteuerbescheid ergehen durfte.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 234
BFH/NV 1988 S. 234 Nr. 4
GAAAB-30494

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