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BFH Urteil v. - VI R 91/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war seit dem Jahre 1952 Angestellter der X-GmbH (GmbH). Der Anstellungsvertrag (Vertrag), der frühere Vereinbarungen ablöste, enthielt bezüglich einer Altersversorgung des Klägers folgende Regelungen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 564
BFH/NV 1988 S. 564 Nr. 9
SAAAB-30532

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