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BFH Urteil v. - V R 107/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) betreibt eine Brauerei und vertreibt ihre Produkte (Faßbier, Flaschenbier und alkoholfreie Getränke) u. a. in Gaststätten, die sie selbst betreibt oder verpachtet. Außerdem beliefert sie Gastwirte, die die Gaststätten von Dritten (Hauseigentümern) angepachtet haben. Um in diesen Fällen eine möglichst langfristige Absatzmöglichkeit zu sichern, hat die Klägerin mit den Hauseigentümern u. a. die folgenden unter a) und b) dargestellten sog. Verwaltungsverträge abgeschlossen:

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 400
BFH/NV 1989 S. 400 Nr. 6
VAAAB-30544

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