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BFH Beschluss v. - V R 120/86

Mit seinem als Urteil wirkenden Vorbescheid hat das FG die Klage des Klägers und Revisionsklägers (Kl.) abgewiesen und die Verfahrenskosten dem - im Revisionsverfahren als Prozeßbevollmächtigten auftretenden - Steuerberater X als vollmachtlosem Prozeßvertreter auferlegt. Das Urteil enthält keinen Ausspruch über die Zulassung der Revision.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 590
BFH/NV 1988 S. 590 Nr. 9
QAAAB-30550

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