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BFH Beschluss v. - V R 37/79

Der BFH hat das Revisionsverfahren eingestellt, nachdem der Kläger seine Revision zurückgenommen hatte. Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der BFH nach § 136 Abs. 2 FGO dem Kläger auferlegt. Zum Antrag des Klägers, ihn von den Verfahrenskosten zu befreien, hat der BFH ausgeführt:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 659
BFH/NV 1988 S. 659 Nr. 10
KAAAB-30578

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