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BFH Urteil v. - X R 14/80

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) war für die A-Kredit-Bank, die B-Bank und die C-Bank als sog. Bankrepräsentant tätig. Laut Vertrag mit der A-Kredit-Bank vom 2. November 1970 oblag ihm

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 465
AAAAB-30632

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