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BFH Urteil v. - X R 20/81

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, vertrieb ihre Produkte in den Streitjahren 1968/69 im Ausland über ausländische Tochtergesellschaften. Nach Auffassung des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt - FA -) sind diese Vertriebsgesellschaften Organgesellschaften der Klägerin i. S. des § 2 Abs. 2 Nr. 2 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1967.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1987 S. 742
BFH/NV 1987 S. 742 Nr. -1
TAAAB-30643

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