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BFH Urteil v. - X R 2/82

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) beauftragten im Jahre 1972 eine Baugesellschaft mit der Herstellung u. a. einer Penthouse-Eigentumswohnung. Im Jahre 1972 wurde die Baugenehmigung erteilt. In diesem Jahre wurde mit den Bauarbeiten begonnen. Mit Wirkung ab dem 1. Dezember 1973 vermieteten die Kläger die Eigentumswohnung an die R-GmbH.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 809
BFH/NV 1988 S. 809 Nr. 12
MAAAB-30654

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