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BFH Urteil v. - X R 32/82

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Automatenaufsteller. Er stellte u. a. Musik- und Unterhaltungsautomaten in Messen und Clubs ausländischer Nato-Truppen auf. Umstritten ist, ob ihm die eingespielten Gelder als Umsatz zuzurechnen und ob dieser Umsatz gemäß Art. 67 Abs. 3 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationierten ausländischen Truppen (NATOTrStatZAbk) steuerbefreit ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1988 S. 331
BFH/NV 1988 S. 331 Nr. 5
KAAAB-30659

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