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BFH Urteil v. - X R 34/82

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger und Revisionskläger (Kläger) als Vermittler von Warentermingeschäften ("Telefonverkäufer" bzw. "Broker") umsatzsteuerrechtlich Unternehmer war.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 541
BFH/NV 1989 S. 541 Nr. 8
HAAAB-30660

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