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BFH Beschluss v. - II B 124/86

Die Bg. erwarben im sog. Erwerbermodell je eine Eigentumswohnung (die Bg. zu 3) und 4) je als Miteigentümer zu gleichen Anteilen) in dem ca. . . . Wohneinheiten umfassenden Gebäudekomplex . . . Ende des Jahres 1983 schlossen sie mit der . . . mbH (Treuhand), die zugleich als Maklerin für die Grundstückseigentümerin tätig war, einen Treuhandabwicklungs-, Beratungs- und Verwaltungsvertrag ab. Nach dessen Inhalt beauftragten und bevollmächtigten sie als Treugeber die Treuhand, in ihrem Namen und für ihre Rechnung folgende Rechtshandlungen vorzunehmen:

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 803
BFH/NV 1990 S. 803 Nr. 12
IAAAB-30732

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