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BFH Beschluss v. - II B 205/88

Die Klägerin war u. a. in den Jahren 1979 bis 1986 Eigentümerin mehrerer Grundstücke, an denen Erbbaurechte bestanden. Bei den Einheitsbewertungen des Betriebsvermögens der Klägerin zum 1. Januar 1979 bis 1. Januar 1986 setzte das beklagte Finanzamt (FA) auch jeweils den Kapitalwert der Erbbauzinsansprüche der Klägerin als Wirtschaftsgut an.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 217
BFH/NV 1990 S. 217 Nr. 4
UAAAB-30754

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