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BFH Urteil v. - III R 227/84

Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war in den Streitjahren (1975 bis 1978) bei verschiedenen Niederlassungen der CB-AG (AG) - u.a. in A, B, C und D - als Angestellter tätig. Ab dem Jahre 1979 wohnte er dem Urteil des Finanzgerichts (FG) zufolge wieder im Zuständigkeitsbereich des Beklagten und Revisionsklägers (Finanzamt - FA -).

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 568
BFH/NV 1990 S. 568 Nr. 9
JAAAB-30804

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