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BFH Urteil v. - II R 120/86

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) beerbte ihren am 15. Februar 1975 verstorbenen Ehemann. Mit Erbschaftsteuerbescheid vom 4. Dezember 1980 setzte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA - ) die noch in der Person des verstorbenen Ehemannes entstandene Erbschaftsteuer auf . . . DM fest.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 249
BFH/NV 1990 S. 249 Nr. 4
LAAAB-30825

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