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BFH Urteil v. - II R 244/84

Die Klin., ein Kreditinstitut, zahlt die von ihr gewährten Darlehen in der Regel unter Einbehaltung eines Disagios aus. In ihren Bilanzen aktiviert sie die Darlehensforderung mit dem Nennbetrag und grenzt das Disagio passiv ab. Streitig ist, ob das passiv abgegrenzte Disagio auch bei der Feststellung des Einheitswertes des Betriebsvermögens als Schuld zu berücksichtigen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 552
BFH/NV 1990 S. 552 Nr. 9
JAAAB-30843

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