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BFH Urteil v. - I R 215/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die Gesamtrechtsnachfolgerin der V-GmbH & Co. KG. Die Gesamtrechtsnachfolge trat am 23. Dezember 1977 durch Anwachsung bei der Klägerin ein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 807
BFH/NV 1989 S. 807 Nr. 12
NAAAB-30885

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