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BFH Beschluss v. - IV B 40/88

Die Beteiligten streiten in der Hauptsache um die Frage, ob der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) in den Jahren 1973 bis 1975 als atypischer stiller Gesellschafter an den Einkünften der A-KG (im folgenden: KG) beteiligt und damit als Mitunternehmer der KG anzusehen war. Der Beklagte und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA - ) hat dies in einem negativen Gewinnfeststellungsbescheid verneint.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 793
BFH/NV 1989 S. 793 Nr. 12
PAAAB-30922

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