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BFH Urteil v. - IV R 129-130/88

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) durch einen Ergänzungsbescheid nach § 179 Abs. 3 der Abgabenordnung (AO 1977) noch einen Veräußerungsgewinn hat feststellen können.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 750
BFH/NV 1990 S. 750 Nr. 12
WAAAB-30950

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