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BFH Urteil v. - IV R 6/88

Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, die einen . . . betrieb unterhielt. Seit dem 1. Januar 1978 führte er den Betrieb als Einzelunternehmen; zum 30. April 1978 gab er ihn auf.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 139
QAAAB-30978

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