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BFH Beschluss v. - VI B 70/88

Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Antragstellerin) betrieb bis 31. August 1982 eine Einzelfirma. Später waren ihre Arbeitnehmer bei einer GmbH und sodann bei einer KG beschäftigt, deren persönlich haftende Gesellschafterin die GmbH wurde. Gesellschafter der GmbH und Kommanditisten der KG waren der Ehemann der Antragstellerin und Frau X, geborene Y (gleicher Name wie der der Antragstellerin). Gegenstand aller Unternehmen war die Montage von . . .anlagen und der . . .bau. Alleiniger Geschäftsführer war jeweils der Ehemann der Antragstellerin. Im Betrieb der Antragstellerin waren durchschnittlich . . . Arbeitnehmer beschäftigt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 662
BFH/NV 1989 S. 662 Nr. 10
UAAAB-31068

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