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BFH Beschluss v. - VII B 16/89

Der Kläger und Beschwerdeführer (Beschwerdeführer) legte gegen das Urteil des Finanzgerichts Revision und "für den Fall, daß von der Nichtzulassung" der Revision "auszugehen" sei, "vorsorglich und hilfsweise" Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision ein.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 117
BFH/NV 1990 S. 117 Nr. 2
TAAAB-31090

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