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BFH Beschluss v. - VIII B 22-26/89

Am 16. Februar 1988 erhob der Steuerberater B für S Klage wegen der Gewinnfeststellungen für die Jahre 1975 bis 1978 sowie gegen Gewerbesteuermeßbeträgen 1975 bis 1978. Eine Vollmacht legte er auch nach wiederholter Aufforderung und Festsetzung einer Frist durch das Finanzgericht (FG) nicht vor. Er teilte dem FG lediglich mit, daß S sich anderweitig vertreten lassen wolle.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 589
BFH/NV 1990 S. 589 Nr. 9
LAAAB-31139

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