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BFH Beschluss v. - VIII B 27/89

Die Antragsteller und Bescherdeführer zu 1 und 2 (Antragsteller zu 1 und 2) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Der Antragsteller und Beschwerdeführer zu 3 (Antragsteller zu 3) ist ihr gemeinsamer Sohn. Die Antragsteller zu 2 und 3 sind Gesellschafter der X-KG. Geschäftsführer der X-KG ist der Antragsteller zu 1. Geschäftsgegenstand der KG ist u. a. der Handel mit Briefmarken.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 654
BFH/NV 1990 S. 654 Nr. 10
SAAAB-31141

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