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BFH Beschluss v. - VIII B 92-95/88

Mit Beschlüssen vom . . . hat das Finanzgericht (FG) den Beschwerdeführer zu den Klageverfahren seiner Ehefrau betreffend die Einkommensteuerbescheide 1983 bis 1986 beigeladen. In den Rechtsmittelbelehrungen zu diesen Beschlüssen hat das FG u. a. darauf hingewiesen, daß sich vor dem Bundesfinanzhof (BFH) jeder Beteiligte durch einen Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer als Bevollmächtigten vertreten lassen muß und daß dies auch für die Einlegung der Beschwerde gilt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 316
BFH/NV 1990 S. 316 Nr. 5
WAAAB-31144

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