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BFH Urteil v. - VIII R 219/84

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine von ihm in 1975 geschiedene Ehefrau wurden für die Streitjahre 1966 und 1967 im Jahre 1968 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt. Die Einkommensteuerschulden daraus sind (zum Teil durch Vollstreckung) bis August 1969 getilgt worden.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1989 S. 755
BFH/NV 1989 S. 755 Nr. 12
UAAAB-31162

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