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BFH Urteil v. - VIII R 366/83

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war einzige Kommandistin einer GmbH & Co. KG (KG). Alleinige persönlich haftende Gesellschafterin war die beigeladene GmbH (Beigeladene). Die Klägerin war Inhaberin der Geschäftsanteile und Geschäftsführerin der Beigeladenen.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 208
VAAAB-31179

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