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BFH Urteil v. - VIII R 53/88

Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA - ) setzte mit Gewinnfeststellungsbescheid vom 16. Juni 1983 den Gewinn der "Fa. T GmbH & Co. KG" auf . . . DM fest. Der Bescheid war gerichtet an

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 178
BFH/NV 1990 S. 178 Nr. 3
AAAAB-31186

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