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BFH Urteil v. - VII R 59/87

Die Klägerin gehört zu einer Gruppe von Unternehmern, die das Transportgeschäft im Güternah- und -fernverkehr betreiben. Die Komplementärin der Klägerin, eine GmbH, ist gleichermaßen persönlich haftende Gesellschafterin u. a. der X-KG. Alleingesellschafter/Geschäftsführer der GmbH und alleiniger Kommanditist sowohl der Klägerin als auch der X-KG ist G, der ferner an verschiedenen, größtenteils ähnlich wie die GmbH firmierenden ausländischen Unternehmen beteiligt ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 602
BFH/NV 1990 S. 602 Nr. 9
ZAAAB-31250

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