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BFH Urteil v. - VI R 55/86

Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) reichte beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt - FA -) einen Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich ein. In diesem war - unter Beifügung einer entsprechenden, vom Kläger unterzeichneten Vollmacht - der Steuerbevollmächtigte X als Empfangsbevollmächtigter angegeben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 148
BFH/NV 1990 S. 148 Nr. 3
YAAAB-31301

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