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BFH Urteil v. - V R 36/84

Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, betrieb ein . . . geschäft. Zum 31. Dezember 1980 wurde die Klägerin aufgelöst. Mit den Umsatzsteuer-Vorauszahlungsbescheiden für das II. bis IV. Quartal 1980 vom 21. September 1981 versagte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt - FA -) bezüglich . . . die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 1 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 1980 i. V. m. der Anlage zu § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG. Der Einspruch der Klägerin blieb erfolglos.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 386
BFH/NV 1990 S. 386 Nr. 6
ZAAAB-31331

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