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BFH Beschluss v. - V S 2/88

Das Finanzgericht (FG) hob die Umsatzsteueränderungsbescheide gegen die Klägerin, Revisionsbeklagte und Antragstellerin (Antragstellerin) für 1971 und 1972 vom 10. November 1978 und die dazu ergangene Einspruchsentscheidung antragsgemäß auf. Über die Revision, die der Beklagte, Revisionskläger und Antragsgegner (das Finanzamt - FA -) gegen das Urteil eingelegt hat (V R 43/87), ist noch nicht entschieden worden.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1990 S. 255
BFH/NV 1990 S. 255 Nr. 4
WAAAB-31345

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