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BFH Beschluss v. - II B 46/89

Beide Beteiligte haben Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt.Die Kläger machen als Zulassungsgrund Divergenz und grundsätzliche Bedeutung geltend. Das beklagte Finanzamt (FA) stützt seine Nichtzulassungsbeschwerde auf grundsätzliche Bedeutung.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 188
BFH/NV 1991 S. 188 Nr. 3
YAAAB-31447

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