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BFH Beschluss v. - III B 62/89

Die Antragsteller und Beschwerdeführer (Antragsteller) erhoben ohne Begründung Klage wegen Lohnsteuer-Jahresausgleich 1986. Nach der Klageerhebung stellten sie Antrag auf Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH). Eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse war nicht beigefügt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 260
BFH/NV 1991 S. 260 Nr. 4
QAAAB-31467

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