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BFH Urteil v. - III R 73/85

Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) betrieb in den Streitjahren 1978 bis 1980 ein . . . geschäft. Ihr Ehemann arbeitete in ihrem Betrieb mit. Das Gehalt des Ehemannes überwies die Klägerin auf ein auf den Namen beider Ehegatten eingerichtetes Girokonto bei der Sparkasse, über das jeder Ehegatte allein verfügen konnte (sog. Oder-Konto); tatsächlich hat aber nur der Ehemann der Klägerin über das Konto verfügt.

Fundstelle(n):
BFH/NV 1991 S. 659
BFH/NV 1991 S. 659 Nr. 10
MAAAB-31506

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